11.12.2007

Millionen für virtuelle Gegenstände!

Der Handel mit virtuellen Gegenständen wird immer mehr zu einem lukrativen Geschäft.
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02.12.2007

Neue deutsche Webpage für Second Life!

Linden Lab launcht völlig neue deutsche Website.
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25.11.2007

Google-Maps wird "österreichisch"!

Google-maps

Lokalisierte Version des Online-Kartendienstes Google-Maps ist on Air.
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25.11.2007

Google öffnet Suchfunktion für Unternehmen!

Google-Logo

Der Suchmaschinen-Betreiber Google hat jetzt seine Custom-Search-Plattform für Unternehmen auch weltweit geöffnet.
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25.11.2007

Unternehmen profitieren von Web 2.0!

Einfach zu bedienende Anwendungen wie Wikis stehen derzeit sehr komplexen und schwerfälligen Wissensmanagement-Systemen gegen.
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25.11.2007

Second Life präsentiert neues Suchwerkzeug!

"Die neue Suchfunktion ist interessant und liefert auch gute Ergebnisse", sagt Silvio Remus vom deutschen Second-Life-Portal SL-inside.
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25.11.2007

Grazer gewinnt Second Life Drehbuch-Wettbewerb!

Weltbild.de

Mysterythriller "White Spot" des Grazer Drehbuch-Autors Thomas Klein wird jetzt in Second Life verfilmt.
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18.11.2007

Neue Grafik für Second Life!

SL-Grafik

Testversion "WindLight First Look Viewer" ermöglicht Blick in die Zukunft von Second Life!
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14.11.2007

Second Life-Austellung im Offenen Haus Oberwart (OHO)!

OHO

Austellung "FirstLife/Second Life" geht von 17. Nov. bis 8. Dez. Auftakt beginnt mit Podiumsdiskussion mit dem franz. Philosophen Camille de Toledo.
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07.11.2007

Sonys virtuelle Welt-Projekt "Home" setzt auf reale Werbung!

Home

Unternehmen sollen in Sonys PS3-Pionierprojekt "Home" Werbung machen können. Start: März 2008.
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05.11.2007

China veröffentlicht Pläne für den größten virtuellen Marktplatz der Welt!

Entropia

Virtueller Marktplatz soll bis zu rd. 150 Mio. Usern Platz bieten; rd. 7 Mio. Usern sollen gleichzeitig online sein.
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05.11.2007

IBM entwickelt "Patienten-Avatar"!

ASME

Medizinische Patienten-Informationen sollen mit Hilfe des Avatars leichter sichtbar gemacht werden.
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02.11.2007

Unternehmen klagen Second Life-User wegen Raubkopierens!

Argumentation: SL ist Einnahmequelle und kein Spiel.
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01.11.2007

Continental Hotels Group in Second Life!

Hotelkette bietet mit Crowne Plaza für Geschäftskunden virtuelle Tagungsräume an.
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01.11.2007

Metaverse 07 wird in jetzt in Second Life abgehalten!

Metavers 07

Die Metaverse 2007 vom 19. bis 20. Novermber 2007 wird jetzt ausschließlich in SecondLife abgehalten. Im Reallife wurde sie auf das Frühjahr 2008 in Ludwigsburg verschoben.
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30.10.2007

Second CNN!

CNN

Nachrichten für und über die virtuelle Welt werden von den Usern verfasst.
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28.10.2007

Berliner Künstlerin gewinnt Architektur-Preis in Second Life!

Living Cloud

Internationale Jury wählte unter 126 Bewerbungen Tanja Meyles Projekt "Living Cloud" aus.
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19.10.2007

"Universe-hopping" für Avatare!

LindenLab

LindenLab und IBM planen Technologoie zu entwickeln, die Avataren erlaubt, zwischen verschiedenen virtuellen Welten zu wandern - samt sämtlicher Informationen.
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19.10.2007

CSI:NY in SecondLife!

CSI NY

Hollywood-Star Gary Sinise alias Lt. Mac Tayler und das Ermittlerteam von CSI:NY gehen in der 4. Staffel auf Mörderjagd in SecondLife.
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16.10.2007

Japanischer Forscher bewegen SecondLife-Avatare mittels Gehirnströme

BCI-SecondLife

Der Spieler denkt und lenkt - Steuerung soll nur durch Gehirnaktivitäten möglich sein.
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15.10.2007

Entropia Universe macht Stellar Graphics Upgrade

Machinima

Mit dem neuen Update will MindArk einen Quantensprung in der grafischen Gestaltung der virtuellen Welt erreichen.
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13.10.2007

Metaplace: Online-Generator für virtuelle Welten

Metaplace-logo

Mit dem Gratis-Baukastensystem Metaplace kann jedermann virtuelle Welten entstehen lassen..
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11.10.2007

Erstes europäisches Machinima Festival

Machinima

12. bis 14. Oktober 2007 in Leicester, Großbritannien.
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11.10.2007

Herbie Hankock startet Remix Contest in SecondLife

Herbie Hancock

Universal Music Deutschland macht den Startschuss für seine Marke „Pangaea Island“.
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10.10.2007

Avatare begleiten ihre User über Websites

Weblin Logo

Virtuelle Stellvertreter sind völlig Website-unabhängig.
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11.10.2007

Weltbild.de startet Film-Contest in Second Life

Chance besteht, dass das Sieger-Drehbuch verfilmt wird.
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07.10.2007

Virtueller Marsch für guten Zweck

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Virtuell quer durch die USA gegen Brustkrebs.
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25.09.2007

Plus für SecondLife

Platzhalterbild

Der Diskonter Plus hat eine Filiale in der Online-Welt SecondLife eröffnet.
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03.09.2007

Metaverse 07 – Europas größte Second-Life-Konferenz

Am 19. und 20. November 2007 findet in München die größte europäische Konferenz für Second Life und virtuelle Welten statt.
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23.08.2007

LARA - erster SecondLife-Sim für Unternehmen aus Film, Medien und Werbung

Platzhalterbild

Immer mehr Unternehmen nutzen SecondLife.
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14.08.2007

Medienkonzerne im Wandel nach Web 2.0

Nach Web 2.0 kommen die virtuellen Welten der Medienkonzerne.
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20.06.2007

NEXT-HORIZON baut für Help.gv.at erste offizielle Amtsstube in SecondLife

Als weltweit erste E-Government-Plattform öffnete HELP.gv.at die erste virtuelle Amtsstube in Second Life.
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14.06.2007

funny-frisch eröffnet virtuelles Snack-Schlaraffenland

Die Snackmarke funny-frisch bietet auf dem mediterran-geprägten Sim 24 Produkte aus dem eigenen Sortiment zum Kauf und Genuss an.
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14.05.2007

Lang Lang in Second Life

Klassik-Star Lang Lang gibt in SecondLife auf „Pangaea ein Konzert.
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05.05.2007

Deutsche Post eröffnet Dependance in Second Life

Die virtuelle Postfiliale soll so spannend und lebendig sein wie das „zweite Leben“ selbst und bietet als erste Aktion einen Postkartenwettbewerb an.
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Impressum & AGB

Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Firmenname: Robert Sonnleitner
Selbst gewählte Unternehmensbezeichnung: next-horizon
Produkte und Dienstleistungen: Web 2.0 Consulting, Marketing und Werbung in virtuellen Welten
Firmensitz: Weinpotzgasse 11, 2381 Laab im Walde
Telefon: (++43) (0)2239 / 34 7 39
Handy: (++43) (0)664 / 210 32 69
Skype: next-horizon
Homepage: http://www.next-horizon.at/
E-Mail: office@next-horizon.at
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirks
UID: ATU57181668

  

AGB Konzeption & Redaktion

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese All­ge­meinen Ge­schäfts­be­dingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agen­tur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von die­sen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser All­ge­mei­nen Ge­schäftsbedin­gun­gen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Be­stimmungen und der un­ter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als an­ge­nom­men, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald die­se erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die er­brach­ten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbe-Etats. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Al­le der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Boten­diens­te, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agen­tur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hin­weisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agen­tur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten kei­nerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zu­rück­zustellen.

4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Per­sonal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Prä­sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in wel­cher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Wer­den die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Ver­öf­fent­lichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zu­läs­sig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzel­nen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbe­son­de­re bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungs­um­fang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, aus­schließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leis­tun­gen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Agen­turvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Nach Ablauf des Agenturvertrages ist für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agen­tur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ebenfalls die Zustimmung der Agentur not­wen­dig – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Ver­tragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

6. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf allen­falls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blau­pau­sen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbe­werbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kun­den allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefer­ter­mins.

9. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht an­de­res vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als ver­ein­bart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit un­be­strit­tenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend ma­chen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich gel­tend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in an­gemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehe­bung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vor­liegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kun­den, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Ver­tragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Hand­lun­gen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durch­füh­ren und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der ge­setz­lichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Wer­bemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbe­maß­nahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wett­bewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, ein mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundenes Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kenn­zei­chens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweis­pflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kun­den oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche An­sprü­che Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kenn­zei­chens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu er­set­zen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vor­schriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzu­wen­den.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters / der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agen­tur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige öster­reichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Ge­richt anzurufen.

 

Einheitliche Geschäftsbedingen der österreichischen Werbeagenturen. Empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich.
Stand: August 2002.